Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage des BUND Naturschutz gegen die Abrissgenehmigung des AKW Isar 1

Entscheidung über Klage bereits am 22.02.2021 erwartet

Kernkraftwerk Isar / © H.A.
Kernkraftwerk Isar / © H.A.

Der BUND Naturschutz (BN) ist prinzipiell dafür, dass das Atomkraftwerk (AKW) Isar 1 (Ohu) stillgelegt wird. Nicht einverstanden aber war er damit, dass die Abbrucharbeiten schon erfolgen sollen, solange in dem AKW noch die Brennstäbe im nicht durch eine dicke Betondecke geschützten Abklingbeckenbecken gelagert sind. Das AKW liegt dabei in einer Einflugschneise des Großflughafens München.

Der BN hat 2016 bereits gegen die Stilllegungsgenehmigung des AKW Isar 1 in Ohu Klage eingelegt, die Ende 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen wurde. Hiergegen hat der BN Revision eingelegt, die zugelassen wurde und über die heute in Leipzig verhandelt wurde.

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