Verordnungsentwurf zum Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut gestern von europäischer Kommission veröffentlicht

Wien (OTS) – „Die aktuelle Revision wäre eine große Chance, endlich unnötige Hürden beim Handel mit Saat-und abzubauen, die Rechte der Bäuerinnen und Bauern beim Tausch und Verkauf von eigenem zu stärken…

… und so die und in der Landwirtschaft und die weltweite Ernährungssicherheit zu fördern. Der von der Europäischen Kommission gestern vorgelegte Verordnungsentwurf kann diese Ziele jedoch nicht sicherstellen“, meint BIO AUSTRIA Obmann Rudi Vierbauch.

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Zu viele Hürden
Der Entwurf sieht viele bürokratische Hürden und Einschränkungen für den Handel und Tausch mit Saatgut vor. Dem stehen nur wenige, streng definierte Ausnahmen von der teuren und aufwendigen Sortenregistrierungspflicht gegenüber, wie etwa für Nischenmärkte auf denen nur Kleinmengen gehandelt werden. „Die im Entwurf der Europäischen Kommission derzeit vorgesehenen Ausnahmen sind jedoch keinesfalls ausreichend, dem Verlust der Biodiversität Einhalt zu gebieten und die Ernährungssicherheit voran zu treiben. Die Verordnung muss sich auf den Handel mit Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen beschränken“, fordert Obmann Vierbauch.

Bauern nicht in Illegalität drängen
Auch Bäuerinnen und Bauern die eigenes Saatgut verkaufen oder tauschen möchten, wären durch die strengen Voraussetzungen in der Verordnung massiv betroffen. „Bäuerliche Betriebe müssen von der Registrierungspflicht ausgenommen sein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass diese ihre selbst gezüchteten, nicht registrierten Sorten ohne Hindernisse legal vermarkten und untereinander tauschen können“, so Rudi Vierbauch abschließend.

[AT] 07. Mai 2013 – BIO AUSTRIA – Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern
www.bio-austria.at