Qualvoll produziert, festlich serviert – fragwürdige Feiertagsdelikatessen: Ente, Hummer und Co.

Der Wunsch nach einem besonderen Weihnachtsmenü sollte nicht auf Kosten der Tiere gehen, appelliert der Deutsche Tierschutzbund. Hinter „Delikatessen” wie Entenbraten oder Gänseleber stecken oft tierquälerische Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für Meeresfrüchte wie Hummer oder Kaviar. Der Verband rät zu kreativen vegetarischen Menüs. Wenn Fleisch eingekauft wird, sollten Verbraucher auf hohe Tierschutzstandards achten.

Beim Blick hinter die Kulissen kann einem so mancher Festtagsbissen im Halse stecken bleiben: und Enten beispielsweise stammen meist aus dem Ausland und mussten dort größtenteils in industrieller Intensivhaltung leben. Um zusätzlich zum Fleisch Stopfleber zu gewinnen, wird den in engen Käfigen gehaltenen Gänsen und Enten, meist maschinell, dreimal täglich eine riesige Menge Futterbrei aus Mais über einen Schlauch direkt in den Magen gepumpt. Wer für sein Festtagsmenü noch nicht ganz auf Fleisch verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen „Auslaufhaltung”, „bäuerliche Auslaufhaltung”, „bäuerliche Freilandhaltung”, „Bio-” ‚ oder „Ökogans” achten. Diese stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Doch auch hier gilt: Hände weg von Fleisch mit dem Zusatz „aus Fettleberproduktion”. Besonders hohe Standards für eine artgerechte Tierhaltung halten die Bauern ein, die dem NEULAND-Verein für eine tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung angeschlossen sind.

Auch Kaviar und Hummer bedeuten Tierqual
„Echter” Kaviar wird als die weltweit teuerste Delikatesse gehandelt. Das ist einer der Gründe, warum der Stör akut vom Aussterben bedroht ist. Um an den Kaviar zu kommen, wird den Störweibchen bei lebendigem Leib der Bauch aufgeschlitzt, da die Eier sonst ungenießbar wären. Eine tierschutzgerechte Betäubung erfolgt in den seltensten Fällen.

Krustentiere, vor allem Hummer, werden oft lebend im Handel angeboten. Sowohl die Hälterung der Tiere mit zusammengebundenen Scheren in Becken ohne Rückzugsmöglichkeit oder Nahrungszufuhr, als auch das Töten durch Werfen in kochendes Wasser, sind mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden. Österreich hat bereits gehandelt. So hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Anbieten von lebenden Hummern unter den praxisüblichen Umständen in einer Supermarktkette einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Gegenzug für Deutschland ein Verbot des Angebots lebender Hummer im Handel.

[DE] 01. Dezember 2011 – Deutscher Tierschutzbund e.V.
www.tierschutzbund.de