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Offshore-Windenergie Photo: pxhere.com

Berlin – Am 26. Januar stellte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) den ersten Entwurf des neuen Flächenentwicklungsplans Offshore (FEP) vor. Dieser regelt den Ausbau der Windenergie auf See. Der NABU befürchtet eine Verschärfung der Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz und fordert Anpassungen zum Schutz von Seevögeln und Schweinswalen.

An der Frage, wie viele Windräder sich in Nord- und Ostsee drehen können, reiben sich viele. Der vom BSH jetzt vorgelegte FEP-Entwurf sieht bis zu 57,5 Gigawatt Offshore-Windenergie auf dem Meer vor. Dabei ignoriert er bekannte Naturschutzkonflikte und setzt sich über Zusagen aus dem Fortschreibungsprozess zur marinen Raumordnung aus dem vergangenen Jahr hinweg.

„In dem Entwurf des BSH wird immer mehr Windenergie in die ohnehin überlastete Nordsee gepresst. Keine gute Entscheidung, wenn so wissenschaftlich abgesicherte Abstandsregeln aufgelöst und Schutzgebietsziele gefährdet werden. - und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, mahnt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der NABU steht zum Ausbau der Windenergie auch auf See. Gleichzeitig müssen aber auch die ökologischen Belastungsgrenzen eingehalten werden und mehr für das Erreichen des guten Umweltzustands der getan werden. „Nord- und Ostsee geht es schlecht. Nur wenn wir die Überlastung zurückfahren, Schutzgebiete wirksam machen, Fischerei, Schifffahrt und Rohstoffabbau beschränken, haben wir auch den Raum für den Ausbau der Windenergie. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die Energiewende voranzutreiben, ohne Naturschutzstandards aufzuweichen“, so Krüger.

Der neue Entwurf kassiert überraschend einseitig den Versuch des alten FEP, die Beeinträchtigungen von Schutzgebieten durch einen Abstandspuffer von mindestens 5,5 Kilometern zu minimieren. Damit verlieren streng geschützte Seetaucher, Trottellummen und Basstölpel die für sie geschützten Lebensräume.

Der NABU kritisiert das Vorgehen des BSH. Im Raumordnungsprozess wurden Lösungen für offensichtliche widerstreitende Wirtschafts- und Naturschutzinteressen in die nachgeordnete Planungsebene, also den FEP verlagert, unter anderem die Abstandsregeln. Naturschutzfachliche Bedenken des Bundesamtes für Naturschutz und der Umweltverbände wurden so regelmäßig und unter Bezug auf das notwendige Ausbauziel von 40 Gigawatt bis 2040 nach Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) abgewiesen.

„Das BSH vollzieht hier eine Kehrtwende. Plötzlich hat eine identische Meeresfläche durch neue Modellierungen Raum für zusätzliche 14 Gigawatt Windstrom. Offensichtlich basierte der gesamte Fortschreibungsprozess der Raumordnung auf anderen Annahmen als der FEP. Inakzeptabel ist, dass entgegen früheren Aussagen die Raumordnung der Fachplanung jetzt vorgreifen soll und höchst kritische Windparkflächen entgegen wissenschaftlichen Empfehlungen realisiert werden sollen. Der FEP droht seine Steuerungsmöglichkeit zu verlieren. Das darf nicht sein und muss politisch aufgearbeitet werden“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

In seiner umfangreichen Stellungnahme zum FEP-Entwurf vom 18. Januar fordert der NABU einen stufenweisen Ausbau der Windenergie auf Grundlage des WindSeeG, die naturschutzfachlichen Abstandsregeln zu Schutzgebieten ernst zu nehmen und stärker auf Flächensparsamkeit und technische Innovation zu setzen. Neben den Seevögeln sorgt sich der NABU auch um den Schweinswal. Seine Population in der deutschen Nordsee hat sich in den vergangenen 20 Jahren halbiert. Der jetzt forcierte Ausbau der Windenergie erscheint jedoch unvereinbar mit seit 2013 geltenden Schallschutzkonzept zum Schutz von Deutschlands einzigem heimischen Wal in Nord- und Ostsee.

NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
www.nabu.de