NABU: Umweltsünder können Investitionen weiterhin als „grün“ labeln

Krüger: Chance für echte Verbesserungen weit verfehlt / Industrielle Abholzung von CO2-speichernden Wäldern gilt weiterhin als „nachhaltig“

Berlin/Brüssel – Heute hat die EU-Kommission den ersten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie, die sogenannte -Taxonomie, in Brüssel vorgestellt. Darin werden Prüfkriterien definiert, nach welchen Investitionen in Technologien und wirtschaftliche Aktivitäten als klimaverträglich bezeichnet werden dürfen. Die EU-Taxonomie soll Investoren und Nationalstaaten dabei helfen, nachhaltiger zu investieren und Gelder im Sinne des - und Klimaschutzes einzusetzen. Der heute vorgestellte Entwurf bleibt laut NABU jedoch weit hinter diesen Zielen zurück.

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