Berlin/Brüssel – Heute hat die EU-Kommission den ersten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie, die sogenannte Klima-Taxonomie, in Brüssel vorgestellt. Darin werden Prüfkriterien definiert, nach welchen Investitionen in Technologien und wirtschaftliche Aktivitäten als klimaverträglich bezeichnet werden dürfen. Die EU-Taxonomie soll Investoren und Nationalstaaten dabei helfen, nachhaltiger zu investieren und Gelder im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes einzusetzen. Der heute vorgestellte Entwurf bleibt laut NABU jedoch weit hinter diesen Zielen zurück.
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