Flächenverbrauch verringern, Anwohner vor Lärm schützen: SRU kritisiert Baurechts-Novelle

SRU-Mitglied Prof. Dr. Messari-Becker spricht heute im Bundestag als Sachverständige zur Novelle des Baugesetzbuches. Der SRU begrüßt die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Allerdings darf das Lärmschutzniveau in diesen Gebieten nicht abgesenkt werden. Problematisch ist außerdem, dass die Novelle auch die Bautätigkeit am Siedlungsrand fördern soll.

„Wir dürfen beim Flächenverbrauch keine Rückschritte machen. Die Novelle sollte deshalb das Bauen im Außenbereich nicht erleichtern“, betont Prof. Messari-Becker. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt daher, auf beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne am Rand bestehender Siedlungen zu verzichten. Der geplante § 13b sollte ersatzlos gestrichen werden.

Sinnvoll ist die Einführung der neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung. Die Novelle sieht vor, die Immissionsrichtwerte um 3 Dezibel anzuheben. Dies entspricht etwa einer Verdopplung der Schallleistung. Eine solche Erhöhung der Grenzwerte ist aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen. Zudem sollte die bauliche Nachverdichtung die städtischen Freiräume als Begegnungs- und Erholungsräume aufwerten und die Gesundheit der Menschen fördern. Gleichzeitig müssen die urbanen Grünräume gestärkt werden, um ökologische Qualitäten wie Luftreinhaltung, Vermeidung sogenannter Hitzeinselnund zu fördern.

Die schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Umwelt- und Bauausschusses steht auf der Website des SRU zur Verfügung: www.umweltrat.de.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel.: +49 30 263696 118,
E-Mail: julia.hertin@umweltrat.de.

 [DE] 15. Februar 2017 –
Sachverständigenrat für Umweltfragen
www.umweltrat.de