EU-Kommission genehmigt staatliche Beihilfen für britisches AKW Hinkley Point C

Die am 22. Jänner 2015 veröffentlichte Zustimmung der EU-Kommission zur staatlichen Beihilfe für das britische AKW C stößt nicht nur bei österreichischen und internationalen UmweltschützerInnen auf scharfe Kritik. Auch Österreichs Umweltminister Andrä Rupprechter bezeichnet sie als “eine Fehlentscheidung, die uns in die energie- und wettbewerbspolitische Steinzeit zurückwirft”. Das Atomkraftwerk soll mit 17,6 Milliarden Pfund gefördert werden.

Hinkley Point Nuclear Power Station from the South West © Richard Baker

Rupprechter lehnt jede Förderung der Kernenergie ab, er hat sich bereits im Oktober, nach Bekanntwerden der Haltung der EU-Kommission, für eine Klage der österreichischen Bundesregierung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof ausgesprochen. An der Vorbereitung dieser Klage wird bereits gearbeitet. “Die Entscheidung der EU-Kommission steht nach unserer Ansicht in klarem Widerspruch zum Beihilfenrecht der Union und führt die erst im vergangenen Jahr angenommenen Beihilfeleitlinien völlig ad absurdum. Sie ist nicht nur Präzedenzfall für weitere AKW-Neubau-Projekte in der Union, sondern könnte auch einen Subventionswettlauf im gesamten europäischen Stromsektor bewirken.”

Durch die Klage der Republik Österreich könnte sich die Entscheidung der britischen Regierung über die Förderung des Atomkraftwerkes um bis zu zwei Jahre verzögern, berichtet die britische Tageszeitung „Guardian“.

Die mangelnde Wirtschaftlichkeit neuer Kernkraftwerke sei seit längerer Zeit evident, so Rupprechter. “Obwohl die Kernenergie bereits jahrzehntelang hoch subventioniert wurde, ist diese Technologie wirtschaftlich nicht auf Dauer überlebensfähig. Nun soll sie durch Subventionen, die bis zum Jahr 2058 laufen, künstlich wiederbelebt werden“.

[AT] 28. Januar 2015 – EU-Umweltbüro im Umweltdachverband
www.eu-umweltbuero.at