Rapssaat (CC0/ pixnio.com)

Bern. Gestern entschied die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), dass Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung nicht mehr erteilt werden sollen. Dies betriff auch die , da am EPA erteilte Patente auch hierzulande Gültigkeit haben. Die seit Jahren herrschende Rechtsunsicherheit ist damit aber noch nicht aus der Welt geschafft – es gibt noch diverse Schlupflöcher zu stopfen.

Im Rahmen des Netzwerkes Keine Patente auf ! kämpfen Public Eye, SWISSAID und ProSpecieRara seit Jahren gegen Patente auf konventionell gezüchtete (z.B. nicht gentechnisch veränderte) Pflanzen und Tiere. Unzählige Male haben die Organisationen Einspruch gegen solche Patente erhoben, die unter anderem von Syngenta beanspruchte Peperoni oder Tomaten betrafen. Der gestrige Entscheid der Grossen Beschwerdekammer ist deshalb nach über zehn Jahren Kampf als grosser Erfolg zu werten.  

Der neue Entscheid der Grossen Beschwerdekammer ist eine 180 Grad Wende gegenüber einem früheren Urteil derselben Instanz. Obwohl das Europäische Patentübereinkommen Patente auf «im Wesentlichen biologische» Züchtungsverfahren im Grundsatz verbietet, hatte die Grosse Beschwerdekammer 2015 entschieden, dass Pflanzen und Tiere, welche mit solchen Verfahren hergestellt werden, doch patentierbar sind. Diese unverständliche Interpretation sorgte während Jahren für ein rechtliches Chaos. Mittlerweile haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, Züchterverbände, NGOs und letztlich auch die Mitgliedstaaten des Übereinkommens diese Interpretation abgelehnt und sich für ein konsequentes Verbot von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere ausgesprochen. Die Grosse Beschwerdekammer hat nun diesem Druck nachgegeben: Interpretationen auch ihre eigenen seien ja nicht in Stein gemeisselt.  

Doch leider sind noch nicht alle Probleme gelöst. Wie ein aktueller Bericht von Keine Patente auf Saatgut! zeigt, müssen die Unterschiede zwischen technischen Erfindungen und den Methoden der konventionellen Züchtung klarer definiert werden, um die bestehenden Verbote wirksam zu machen. Ansonsten können «technische Garnierungen» wie die Beschreibung von zufälligen Mutationen dazu missbraucht werden, um Pflanzen und Tiere als «Erfindungen» zu beanspruchen. Es gibt bereits mehrere Beispiele für entsprechende Patenterteilungen, die Gerste und Bier, Melonen oder Salat betreffen.

Zudem soll die neue Interpretation nur für Patente gelten, die nach dem 1. Juli 2017 eingereicht wurden. Ein unverständlicher Entscheid, da auf diese Weise Patente, die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, noch für beinahe 20 Jahre Gültigkeit haben werden.

SWISSAID / www.swissaid.ch