Bundestag darf Folgekosten der Atomenergie nicht Steuerzahlern aufhalsen.

AKW-Betreiber müssen Klagen gegen den Staat zurücknehmen

Berlin: Anlässlich der heutigen ersten Lesung des „Gesetzespakets zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung” im Deutschen Bundestag sagte Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Der Bundestag ist auf dem besten Weg, das Verursacherprinzip auszuhebeln. Energiekonzerne sollen von den Folgekosten der Atomenergie entlastet und die Steuerzahler mit den Risiken einer späteren Haftung belastet werden. Das ist weder fair noch vernünftig. Die Atomkraftwerksbetreiber dürfen sich nicht gegen Zahlung eines Risikoaufschlags aus der Haftung freikaufen. Die in den vorgesehenen Fonds zu zahlenden rund 24 Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung dauerhaft zu finanzieren. Das Gesetzespaket muss zugunsten der Steuerzahler deutlich nachgebessert werden.

weiterlesen … / Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)