VGH bestätigt: Fischotter dürfen nicht getötet werden

Der Freistaat Bayern war gegen ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung gegangen, nun hat der BN auch in höherer Instanz recht bekommen. Das Pilotprojekt an drei Oberpfälzer Fischteichen zur Entnahme von Fischottern ist nicht zulässig. BN fordert Existenzsicherungsprogramm für die Teichwirte.

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