NGOs fechten Wiederzulassung von Glyphosat vor EU-Gericht an

GLOBAL 2000 & PAN Europe: Rechtliche und wissenschaftliche Kriterien stehen in direktem Widerspruch zu Zulassung durch EU-Kommission

Brüssel/Wien/Paris/Berlin – Die Europäische Kommission wird in den nächsten Tagen das Herbizid für weitere 10 Jahre formell zulassen. Das Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe, GLOBAL 2000 und weitere PAN Europe-Mitgliedsorganisationen werden die Zulassung von Glyphosat vor dem -Gericht anfechten. “Die Wiederzulassung steht im direkten Widerspruch zu den Erkenntnissen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler:innen, die die Auswirkungen von Glyphosat erforscht haben. Sie widerspricht dem Willen der großen Mehrheit der Europäer:innenexternal link, opens in a new tab und ignoriert die dringende Notwendigkeit und das politische Engagement, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Vor allem aber verstößt sie gegen die EU-Pestizidverordnung, die dem Schutz der und der biologischen Vielfalt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt. Unser Einspruch gegen die Zulassung von Glyphosat stützt sich auf zwingende rechtliche und wissenschaftliche Kriterien”, erklären die internationalen Organisationen.

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