Imker-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – BÖLW fordert Politik zum Schutz vor Gentechnik-Schäden auf

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, was die Kläger nicht glauben können: Zwar hat ein , der durch Verunreinigung seines Honigs mit nicht zugelassenen geschädigt ist, ein Recht auf Schadensersatz. Anspruch auf Schutz, dass es gar nicht erst zur Verunreinigung kommt, hat er jedoch nicht.

mehr / Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.