Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche

Berlin: “Gegenüber dem bisherigen ist das neue Standortauswahlgesetz zwar deutlich verbessert worden, hat aber nach wie vor gravierende Mängel. Ein lückenhaftes Exportverbot, das Festhalten am ungeeigneten Standort Gorleben und nicht ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten belasten das Verfahren. Deshalb ist völlig unklar, ob der nötige Vertrauensaufbau für das beginnende Standortaus­wahlverfahren gelingen kann”, so bewertet Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das neue Standortauswahlgesetz zur -Lagerung, das heute im Bundestag beschlossen werden soll.

weiterlesen … / Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
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