Deutschland verletzt Artenschutzabkommen

Handel mit seltenen Arten: EU und Bundesregierung drohen erstmals Konsequenzen, weil internationale Artenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.

Deutschland und die Europäische Union müssen sich auf einer Ausschuss-Tagung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) von 6.-10. November in Genf erstmals zu Vorwürfen des CITES Sekretariats verantworten, Bestimmungen für den Handel mit besonders streng geschützten Arten nicht umzusetzen. Es geht um Handelsgenehmigungen für vom Aussterben bedrohte und streng geschützte Reptilien- und Vogelarten, die nur in Ausnahmefällen gehandelt werden dürfen. „Die EU und insbesondere Deutschland stehen in der Kritik, weil sie einige der wichtigsten internationalen Vorschriften nicht einhalten und damit den Artenschutz unterminieren“, so Daniela Freyer von Pro Wildlife. Der Ständige Ausschuss von soll am Dienstag über Empfehlungen des CITES-Sekretariats abstimmen und könnte letztendlich sogar Sanktionen verhängen.

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