03.01.2026
StartAtomenergieBerlins Atomreaktor: Öffentlichkeit kann Einwände vorbringen

Berlins Atomreaktor: Öffentlichkeit kann Einwände vorbringen

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 28. Januar 2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Anti-Atom-Berlin – Der „Berliner Experimentier-Reaktor II“ soll abgebaut werden. Gerade bei Abbrucharbeiten wird radioaktives Material freigesetzt, das vorher im Gebäude und seinen Einrichtungen gebunden war. Dadurch wachsen die Gefahren für Boden, Wasser, Luft und Lebewesen.

Die Umweltbelastungen durch die Weiterbehandlung und Unterbringung dieses Materials müssen so gering wie möglich gehalten werden. Um dies zu gewährleisten ist im Atomgesetz ein Genehmigungsverfahren vorgesehen, das auch Einwendungen der Öffentlichkeit vorsieht.

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