AbL, BDM und KLB warnen davor, bewährtes EU-Gentechnikrecht aufgrund hypothetischer Versprechen zu opfern

Das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung muss gesichert werden

Aufgrund der aktuellen Debatte um die mögliche Deregulierung der neuen Gentechniken (NGT) haben sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Katholische Landvolkbewegung (KLB) in einem gemein­samen Brief an die -Kommissionspräsidentin, den Vizepräsidenten und die verantwortlichen Kommissare gewandt. Sie plädieren dafür, das bewähr­te EU-Gentechnikrecht auch weiter für die neuen -Verfahren anzuwenden – nur so sei das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel­erzeugung und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft umsetzbar.

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