
Berlin – Die Bundesregierung lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) betonen hingegen wesentliche Mängel im geänderten Klimaschutzgesetz.
Fünf deutsche Umweltverbände haben im September 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das mangelhafte Klimaschutzgesetz und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingereicht. Die Stellungnahme der Bundesregierung kritisieren sie scharf. Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden.
Marissa Reiserer, Greenpeace-Sprecherin: „Endlich reagiert die Bundesregierung auf die Klage von über 54.000 Menschen, aber dabei ignoriert sie wissenschaftliche Erkenntnisse zum Stand der Klimakrise weitgehend. Während die Wissenschaft in ihren Stellungnahmen die Defizite beim Klimaschutz benennt, sieht die Bundesregierung kein Problem. Das ist grob fahrlässig. Wir alle in Deutschland haben ein Grundrecht auf ausreichenden und gerechten Klimaschutz, um ein gutes Leben für alle zu sichern.“
Weitere Informationen: www.zukunftsklage.greenpeace.de




