Der Streit um ein Balkonkraftwerk in einem Kleingarten in Lutherstadt Wittenberg ist heute zugunsten der Energiewende entschieden worden. Das Landgericht Dessau-Roßlau stellt in seinem heutigen Urteil unmissverständlich klar, dass Vereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten dürfen.
Das öffentliche Interesse an der Nutzung Erneuerbarer Energien wiege schwerer als starre Vereinssatzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Energiewende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein könnte noch in Berufung gehen.