Klage von BN und DUH: Fischotter-Abschuss in Bayern bleibt weiter verboten

Die pauschale Erlaubnis, in Ostbayern Fischotter abzuschießen, ist rechtswidrig und endgültig vom Tisch. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende April entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND Naturschutz (BN) hatten gegen die Abschuss-Verordnung der bayerischen Regierung geklagt. DUH und BN fordern wirksame Maßnahmen für eine nachhaltige Teichwirtschaft, zum Beispiel Ablenkteiche und Zäune.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz Bayern (BN) haben vor Gericht einen wichtigen Erfolg für den streng geschützten Fischotter errungen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte.

www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/klage-von-bn-und-duh-fischotter-abschuss-in-bayern-bleibt-weiter-verboten