Schuss frei auf Kormorane

NABU protestiert gegen Tötung der Kormorane am Bodensee



Allen Protesten zum Trotz beginnt am 1.September die gezielte Kormorantötung am deutschen Bodensee. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat dem neuerlichen Antrag der Angler und Fischer stattgegeben und erlaubt den Abschuss der großen schwarzen Vögel – selbst im EU-Vogelschutzgebiet. „Während die abgereisten Sommergäste zuhause vom Vogel- und Naturparadies Bodensee schwärmen, wird in eben diesem Paradies die Flinte auf den Kormoran angelegt“, kritisierte Walter Caroli, der stellvertretende Vorsitzende des NABU Baden-Württemberg. „Ab sofort darf wieder auf den ‚Allzweck-Sündenbock’ gefeuert werden. Dass dafür eine fachlich und rechtlich haltbare Begründung fehlt, geht im Pulverdampf unter“. In seiner offiziellen Stellungnahme an das RP hatte der NABU gefordert, den Abschuss umgehend und vollständig einzustellen.

© Hans Peter Dehn / pixelio.de

Der NABU stützt seinen Protest am Bodensee auf mehrjährige Untersuchungen, wonach eine Abnahme der Fischfangerträge bei steigenden Kormoranbeständen nicht zu belegen sei. Im Gegenteil: Je mehr Kormorane überwinterten, desto mehr Bodensee-Felchen wurden gefangen. Lediglich der Winter 2003/04 bildete hier eine Ausnahme. „So gesehen ist es wenig erstaunlich, dass erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran bisher nicht nachgewiesen werden konnten“, bilanzierte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow.

Die Populationen der Fische und der Kormorane werden beide vor allem durch das Nahrungsangebot und die Qualität des Lebensraumes gesteuert. Da Kormorane überwiegend aus Fischereisicht uninteressante Weißfische fangen, käme dies den für die Fischerei wichtigen Arten zugute. Die Abschüsse von Kormoranen würden für die Ziele der Fischwirtschaft nahezu wirkungslos bleiben. Auf die Vogelbestände im EU-Vogelschutzgebiet, wie z.B. die hier gemeinsam überwinternden Schellenten, könnten sich die massiven jagdlichen Störungen sehr negativ auswirken.

Der NABU weist darauf hin, dass Abschüsse des Kormorans nach der EG-Vogelschutzrichtlinie nur unter strengen Ausnahmebedingungen erlaubt sind. Birdlife International, der Dachverband des NABU, hat erst kürzlich mit FACE, dem Dachverband der europäischen Jagdverbände, eine gemeinsame Stellungnahme zum Kormoran verabschiedet. Darin betonen beide Organisationen, dass letale Maßnahmen (Abschuss) den Nachweis „erheblicher Schäden in der Fischwirtschaft“ durch die Vögel voraussetzen. Denn nach wie vor handele es sich auch beim Kormoran um eine geschützte Vogelart. Beide Verbände sprechen sich klar gegen eine europaweit organisierte Bestandsreduzierung sowie gegen eine Aufnahme des Kormorans in die Liste der in der EU jagdbaren Vogelarten aus.

[DE] 01. September 2008 – NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
www.nabu.de