Kükentöten geht weiter: OVG Münster erlaubt tierquälerische Praxis

VIER PFOTEN wirft Bundesregierung Untätigkeit vor

Münster, 20. Mai 2016 – Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) hat heute Vormittag über einen Erlass von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013 entschieden. Der Remmel-Erlass sollte das millionenfache Töten von männlichen Küken in den Brütereien in Nordrhein-Westfalen stoppen. Dies ist laut OVG nicht rechtens. Nach Ansicht des OVGs schafft das Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass. In Deutschland werden jährlich 40 bis 50 Millionen männliche Küken der Legelinien gleich nach dem Schlüpfen getötet, weil sie als wertlos eingeschätzt werden. Sie legen keine Eier und eignen sich nicht zur Mast.

weiterlesen … / Quelle: VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz