Für 37 invasive Arten ist ein Management auf europäischer Ebene erforderlich

Grauhoernchen
Das invasive Grauhörnchen ist auf der Unionsliste. Photo by DAVID ILIFF (License: CC-BY-SA 3.0)

Berlin/Bonn, 14. Juli 2016: Heute hat die Europäische Kommission die erste Unionsliste zu der neuen EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten veröffentlicht. Damit ist verbindlich festgelegt, für welche Arten die durch die Verordnung geltenden Regelungen zur Prävention und zum Management greifen. Für die nun 37 in der Unionsliste aufgeführten Tier- und Pflanzenarten gelten Verbote von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung.

Tauchen trotzdem Individuen in der freien Natur auf, sind sie umgehend zu beseitigen oder es ist zumindest ihre weitere Ausbreitung zu verhindern.

Für weit verbreitete invasive gebietsfremde Arten müssen nach den Kriterien der Verordnung geeignete Managementmaßnahmen identifiziert werden; vielfach kann dazu an bewährte Kontrollsysteme angeknüpft werden, die in Deutschland bereits für invasive Arten wie Signalkrebs oder Waschbär ergriffen werden, die versuchen, eine weitere Verbreitung zu verhindern. Komplett beseitigen lassen sich viele der in weiten Teilen des Bundesgebiets vorkommenden Arten nicht mehr. Das BMUB bereitet derzeit ein Durchführungsgesetz vor, welches ein effizientes Instrumentarium zur Durchführung und Durchsetzung der Vorgaben der Verordnung in Deutschland bereitstellen soll.

Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen von Arten in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes stellen weltweit eine der wichtigsten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt dar. “Auf internationaler Ebene ist die Bekämpfung invasiver Arten Gegenstand vielfältiger Bemühungen und auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht bereits Maßnahmen gegen invasive Arten vor. Die EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten mit der jetzt veröffentlichten Unionsliste schafft eine erweiterte Grundlage für konkretes Handeln, ” erläutert Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks.  Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für ergänzt: “Vorsorge statt aufwändiger und teurer Nachsorge ist deshalb auch der oberste Leitsatz  im Naturschutz”, erklärt (BfN).

In Deutschland treten derzeit mindestens 24 der in der Unionsliste gelisteten Tier- und Pflanzenarten auf. Die Arten leben wild in der Natur. Einige  sind bereits weit verbreitet, wie etwa der Signalkrebs, die Chinesische Wollhandkrabbe oder der Waschbär. Andere Arten wie das Großblütige Heusenkraut, die Asiatische Hornisse oder der Chinesische Muntjak wurden bisher in Deutschland nur selten in freier Natur nachgewiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt invasiver gebietsfremder Arten liegt mit jeweils 19 Arten in Nordrhein-Westfalen und Bayern, betroffen sind jedoch alle Bundesländer. Die Tatsache, dass invasive gebietsfremde Arten vor allem in bevölkerungsreichen, westlichen Bundesländern nachgewiesen wurden, erklärt die BfN-Präsidentin wie folgt: “Wo viele Menschen leben, wird viel gereist, transportiert und auch viel Handel betrieben. Das öffnet gerade der unbeabsichtigten Einschleppung und Freisetzung Tür und Tor. Deshalb sind wir bei der Maßnahmen gegen invasive Arten auf der Unionsliste auf alle Beteiligten angewiesen, den Handel, die Behörden und auch die Öffentlichkeit”.

Um das Erkennen invasiver gebietsfremder Arten der Unionsliste sowie deren Beseitigung oder Kontrolle zu erleichtern, veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz eine Publikation mit Steckbriefen der 37 Arten mit wesentlichen Angaben zu Vorkommen, Aussehen, Verwechslungsmöglichkeiten sowie Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen. Das BfN-Skript “Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014″ mit den Steckbriefen der 37 gelisteten Tier- und Pflanzenarten steht als PDF-Download auf der BfNWebsite zur Verfügung: www.neobiota.de/12464.html
[DE] 14. Juli 2016 – Bundesamt für Naturschutz (BfN) / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
www.bfn.de